Häufig gestellte Fragen:

1. Was genau macht eine Hausverwaltung?

Eine Hausverwaltung übernimmt die kaufmännische, technische und organisatorische Betreuung von Immobilien – etwa für Eigentümergemeinschaften (WEG), Vermieter oder gewerbliche Objekte. Dazu zählen unter anderem Abrechnungen, Instandhaltung, Mieterkommunikation und rechtliche Verwaltungsaufgaben.

2. Was ist der Unterschied zwischen WEG-Verwaltung und Mietverwaltung?

Die WEG-Verwaltung betreut das Gemeinschaftseigentum aller Wohnungseigentümer gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz. Die Mietverwaltung kümmert sich hingegen um vermietete Wohnungen oder Häuser eines Eigentümers – inklusive Mieterbetreuung, Mietbuchhaltung und Nebenkostenabrechnung.

3. Wie hoch sind die Kosten für eine Hausverwaltung?

Die Kosten hängen von Art, Größe und Leistungsumfang der Immobilie ab. In der Regel bewegen sich die monatlichen Verwaltungskosten pro Einheit zwischen 25 und 35 € (WEG) bzw. 5–15 % der Nettomiete (Mietverwaltung). Wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot.

4. Wann lohnt sich eine externe Hausverwaltung?

Sobald der Verwaltungsaufwand steigt, Sie nicht vor Ort sind oder rechtliche und organisatorische Sicherheit wünschen, lohnt sich eine professionelle Hausverwaltung. Sie entlastet Eigentümer und sorgt für Werterhalt, Rechtssicherheit und zufriedene Bewohner.

5. Was beinhaltet die Jahresabrechnung durch die Hausverwaltung?

Die Jahresabrechnung umfasst die Einnahmen und Ausgaben eines Jahres, die Aufschlüsselung nach Kostenarten sowie den Verteilungsschlüssel je Einheit. Zudem erstellt die Verwaltung den Wirtschaftsplan für das Folgejahr – transparent und gesetzeskonform.

6. Kann ich auch nur die Abrechnung oder Buchhaltung beauftragen?

Ja – bei uns können Sie einzelne Leistungen wie Betriebskostenabrechnung oder Buchhaltungsservice auch separat buchen. Das ist ideal für Selbstverwalter oder kleinere Gemeinschaften, die gezielt entlastet werden möchten.

7. Was ist eine Sondereigentumsverwaltung (SEV)?

Die SEV betrifft einzelne vermietete Wohnungen innerhalb einer WEG. Wir übernehmen für Sie die Mietverwaltung Ihres Sondereigentums – inklusive Nebenkostenabrechnung, Mieterkommunikation und Instandhaltung – unabhängig von der WEG-Verwaltung.

8. Wer ist Ansprechpartner für Mieter: Eigentümer oder Hausverwaltung?

Bei beauftragter Mietverwaltung übernehmen wir als Hausverwaltung die gesamte Mieterkommunikation, z. B. bei Reparaturanfragen, Mietanpassungen oder Abrechnungen. Eigentümer werden nur bei wichtigen Entscheidungen einbezogen.

9. Wie läuft die Übergabe an eine neue Hausverwaltung ab?

Wir übernehmen die vollständige Übernahme von Unterlagen, Abrechnungen und Zuständigkeiten von der bisherigen Verwaltung. Eine transparente Übergabe sorgt dafür, dass kein Informationsverlust entsteht und der Betrieb nahtlos weiterläuft.

10. Welche Qualifikationen hat ein professioneller Hausverwalter?

Ein seriöser Hausverwalter verfügt über fachliche Ausbildung (z. B. Immobilienkaufmann/-frau), Erfahrung in WEG- und Mietrecht, sowie organisatorische und technische Kenntnisse. Seit 2018 gilt außerdem eine Weiterbildungspflicht gemäß § 34c GewO.

Ihre Frage nicht dabei?

Kein Problem – wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen. In einem kostenlosen telefonischen Beratungsgespräch beantworten wir all Ihre offenen Fragen individuell und kompetent. Unser geschultes Fachpersonal steht Ihnen persönlich zur Seite – unverbindlich und lösungsorientiert. Sprechen Sie uns einfach an – wir freuen uns auf Ihren Anruf!